Gestalten Sie weiterhin Ihr Leben nach Ihren eigenen Vorstellungen

Mit dem Persönlichen Budget kann man die Unterstützung nutzen, um das eigene Leben Schritt für Schritt so zu gestalten, wie es den persönlichen Wünschen, Zielen und dem individuellen Alltag am besten entspricht – und das Beste daran ist:

Mit dem Persönlichen Budget kann man die Unterstützung nutzen, um das eigene Leben Schritt für Schritt so zu gestalten, wie es den persönlichen Wünschen, Zielen und dem individuellen Alltag am besten entspricht – und das Beste daran ist:

Es eröffnet Ihnen echte Wahlmöglichkeiten – und das steht Ihnen rechtlich zu.

Der Mehrwert eines persönlichen Budgets für ein selbstbestimmtes Leben...

Erfahrungen aus erster Hand

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung fördern

Das Persönliche Budget gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Leben aktiv zu gestalten und selbst zu entscheiden, welche Unterstützung Sie benötigen. Durch diese Verantwortung gewinnen Sie mehr Kontrolle und können Ihre eigenen Ziele verwirklichen.

Mehr Kontrolle und Transparenz

Durch die direkte Verwaltung des Budgets haben wir einen klaren Überblick über ihre Finanzen und Ausgaben. Diese Kontrolle schafft Transparenz und sorgt dafür, dass Sie die Ressourcen effizient und nach ihren eigenen Prioritäten einsetzen können.

Bessere Planung und Strukturierung des Alltags

Mit dem Persönlichen Budget können wir gezielt Unterstützung organisieren, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie entscheiden, welche Hilfen Sie wann benötigen, und können ihren Alltag besser strukturieren, was zu mehr Sicherheit und weniger Stress führt.

Stärkung der eigenen Entscheidungsfreiheit

Indem sie aktiv Verantwortung für ihr Budget übernehmen, stärken sie ihre Fähigkeit, eigenständig und selbstbewusst Entscheidungen zu treffen. Das Persönliche Budget fördert ihre Unabhängigkeit und eröffnet neue Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben.

Für ein wenig Orientierung

Häufige Fragen

Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform der Eingliederungshilfe. Statt Sach- oder Dienstleitungen erhalten Menschen mit Behinderung finanzielle Mittel, um benötigte Unterstützungsleistungen selbstbestimmt einzukaufen.

Anspruch auf das Persönliche Budget haben Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbehinderung, die Leistungen zur Teilhabe benötigen – also z. B. Unterstützung im Alltag, bei der Arbeit oder in der Pflege. Auch Personen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können berechtigt sein.

Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen besteht, etwa aus der Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung, Rentenversicherung oder durch das Sozialamt. Diese Leistungen können dann in Form des Persönlichen Budgets beantragt werden, anstelle der klassischen Sach- oder Dienstleistung.

Das Ziel des Persönlichen Budgets ist es, den Leistungsberechtigten mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit im Alltag zu ermöglichen – zum Beispiel durch eigene Auswahl und Beauftragung von Assistenzpersonen oder Dienstleistern.

Mit dem Persönlichen Budget können z. B. Assistenzleistungen im Alltag, Pflegehilfen, Schulbegleitung, Arbeitsassistenz oder Fahrdienste finanziert werden – abhängig vom individuellen Bedarf.

Die Kosten für eine Budgetassistenz können im Rahmen des Persönlichen Budgets übernommen werden, wenn sie notwendig ist, um das Budget eigenständig verwalten zu können. Voraussetzung ist, dass der Bedarf nachvollziehbar begründet wird – etwa bei kognitiven Einschränkungen oder fehlender Erfahrung im Umgang mit Verwaltungstätigkeiten. Die Finanzierung erfolgt dann durch den zuständigen Leistungsträger und muss im Antrag bzw. in der Budgetvereinbarung berücksichtigt werden.

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