Das persönliche Budget
für ein selbstbestimmtes Leben
Statt von einem ambulanten Pflegedienst betreut zu werden, können pflegebedürftige Menschen mit Behinderung alternativ ein persönliches Budget von ihrer Krankenkasse beantragen.
Die Höhe des Budgets orientiert sich an dem jeweiligen Pflegebedarf, wodurch der benötigte Pflegebedarf in eigener Verantwortung gedeckt werden kann. Der Budgetnehmer kann somit selbst Personal anstellen und als Arbeitgeber seine Versorgung / Bedürfnisse organisieren.
Gerne möchte ich Sie hierzu beraten und Sie als Budgetnehmer im Arbeitgeber-Modell in allen Fragen und Verwaltungsaufgaben unterstützen. Die entstehenden Kosten werden als Budgetassistenz innerhalb des persönlichen Budgets übernommen, sodass Sie keine finanziellen Nachteile haben.